Das Schützenwesen in Sachsa
Von Gerhard Möller
Nach einem Manuskript von Richard Hallbauer
Vorbemerkung:
Die wesentliche Grundlage der folgenden Arbeit hat Richard Hallbauer 1956 gelegt. Seine Ausführungen wurden von mir überarbeitet, in chronikalische Ordnung gebracht und mit Anmerkungen versehen . G.M.
Bis 1600
Den Bewohnern der Ansiedlung Sachsa oblag früher die Aufgabe, die Grenzen zu schützen und den Dorfbewohnern eine Zufluchtstätte bei Kriegszeiten zu bieten. Sie erhielten dafür Vorrechte, aus denen sich im Laufe der Zeit Stadtrechte entwickelten. Mit diesen Rechten entwickelten sich aber auch Bürgerpflichten. So hatten die Bürger die Befestigungen zu überwachen und zu verteidigen. Im Mittelalter bestanden diese Befestigungen aus den Stadtmauern nebst 2 Stadttoren und schlossen die Markt-, Kirch- und Schulstraße ein. Außerdem befand sich auf dem Warteberg der Warteturm, von welchem ein sogenannter Haus- oder Wartemann am Tage mit einer Fahne, des nachts durch ein Feuer kundgab, daß Gefahr im Anzuge sei.
Jeder erwachsene waffenfähige Bürger war zur Verteidigung der Stadt verpflichtet. Ein Teil derselben, und zwar besonders die aus den bevorzugten brauberechtigten Häusern, wurden mit Waffen, anfänglich mit Armbrüsten, später mit Feuerwaffen ausgerüstet. Diese bildeten eine besondere Vereinigung, die Schützen genannt, und übten vornehmlich sonntags an festgelegten Plätzen. Für ihre Bemühungen und zum Ansporn erhielten sie verschiedene Privilegien und Rechte, bestimmte Wiesen zur Nutznießung und besondere Ehren. Um wehrfähig zu sein und zu bleiben, mußte man sich mit der Waffe üben. In der schönen Sommerzeit, nach der Bestellung und vor der Ernte war die günstigste Zeit, solche Schießübungen zu veranstalten. Der Abschlußwettkampf, bei dem jeder Bürger oder Bürgerssohn sein Bestes zeigen mußte, wurde mit der Siegerehrung zugleich zum schönsten Feste des Jahres. Dann ging man wieder an die Arbeit. Einen Verein dazu brauchte es nicht, die ganze Gemeinde gehörte dazu. So ist es erklärlich, daß wir in den alten Begebenheiten der Stadt vergeblich nach einem Verein in der Art der Gilden oder Zünfte suchen. Trotzdem ist sehr oft von der Schützen-Kompanie, von der Schießhütte und von den alten Schützenfreiheiten die Rede.
In dem Archiv der Stadt wird geschrieben:
„Im Jahre 1572 wurde die Gemeinde der Stadt Sachsa von dem Kloster Walkenried mit der Mönnigen-Wiese begnadigt, solche gebe dem Rat jährlich Zins. Sollen ihrer 4 dieselbe nutzen, und alle drei Räte haben beschlossen, daß jährlich auf der neuen und zwei auf der anderen Reihe dieselbe gebrauchen und nicht das Gras, ehe es reif ist, sondern im Notfall das Heu verkaufen.“
Die Sachsaer Schützen standen damals außerhalb des Ortes in gutem und hohem Ansehen; denn die Mönche in Walkenried schenkten dazu noch ein wertvolles Kleinod. In einem alten Aktenstück wird dasselbe als ein großer silberner Teller beschrieben. In der Mitte des Tellers war eine vergoldete Abbildung des St. Sebastian, welche von 3 Pfeilen umschlossen war. Das Kleinod hing an einer silbernen Kette und wurde anfänglich in der Kirche und später im Rathause aufbewahrt. Die obige Schenkung enthielt ferner die Bestimmung, daß alljährlich am St. Sebastianstage (20. Januar oder 27. August) darum geschossen werden sollte. Wer da gewann, sollte die Wiese im selben Jahre nutzen dürfen.
In derselben Akte wird bei einer Grenzbeschreibung auch eine alte Schießhütte am Moseberge erwähnt: „Von [dem Wiedaer Weg] zur rechten Hand das Wasser nach der Adgiften-Wiese zu geht unter der alten Schießhütte auf einer großen Wurzel eines gewesenen Eichen-Grenzbaumes.“
2. 1600 bis 1800
Um das Jahr 1600 wird „Auf der Gemeine“ (jetzige Schützen- und Hindenburgstraße) nach der Scheibe geschossen.
Bei der Aufzählung von 11 Pfarreinkünften als Einnahme bei hiesiger Pfarre aus dem Jahre 1692 wird eine weitere Schießhütte erwähnt: „Es gehören und kommen zu hiesiger Pfarr einige Wiesen und Gärten. Eine im Westertal gehet über des Cantoris Wiese von der Trift an und streicht bis ans Ende der Steinklippen, worauf die Schießhütte gestanden …“
In einem alten Grenzstreit mit Wieda ging es um die Ziegentalswiese, die als ein Platz zum Schützenhofe (Schützenfest) bezeichnet wird. Die Wiedaer waren des verbotenen Hütens auf der Wiese bezichtigt worden. Aus einer Zeugenaussage beim Prozeß: Er heiße Lorenz Barthel, sei 78 Jahre alt, hier in der Sachse geboren, erzogen, hätte bis in sein 63. Jahr allhier gewohnt, sei vor 15 Jahren aber weg und in das hannöversche Dorf Steina gezogen. Während seines Aufenthaltes allhier wäre er beständig und fast an die 20 Jahre mit dem alten Förster Hans Liebheit als Schütze auf die Jagd gegangen und hätte öfters bei der Ziegentalswiese sich mit angestellet, gejaget und gewandelt. Liebheit hätte oftmals erzählet, daß bei gräflichen und alten Zeiten betreffende Ziegentalswiese nach Klettenberg gehöret, einstmals aber von dem Grafen der Sachsaer Bürgerschaft als ein Platz zum Schützenhofe geschenkt worden.
Die Blütezeit des Schützenwesens war hier, wie wohl überall, im 15. und 16. Jahrhundert. So war schon damals – abgesehen von den kirchlichen Festtagen – das größte und schönste Fest der Bewohner der „Schützenhoff“, das Schützenfest.
An den Sonntagen wurde das Scheibenschießen gepflegt. Um das Jahr 1735 besaß Sachsa ein ziemlich umfangreiches Schützenhaus. Es war einstöckig und befand sich an der Stelle des heutigen Hotels Schützenhaus und diente gleichzeitig als Stadtförsterwohnung.
2. 1800 bis 1814
Nach dem unglücklichen Kriege von 1806/07 wurde Sachsa dem Königreich Westfalen zugeteilt. Unter dieser Regierung war an eine ruhige Entwicklung des Schützenwesens nicht zu denken, dasselbe wurde sogar als staatsgefährlich unterdrückt. Der Unterpräfekt des Distrikts Nordhausen ersuchte im Jahre 1811 den Canton-Maire Mehler in Sachsa um Anzeige von Schützengesellschaften, die eigene Fahnen besitzen, vorzüglich, welche landesherrliche Wappen beibehalten haben, auch andere weltliche oder religiöse mit Wappen. Der Canton meldete, daß nur Wieda schon seit langen Jahren das Freischießen den Tag nach dem 2. Pfingsttage mit gezogenen Standbüchsen zur Erholung für die Bewohner begehe, welche jahrein, jahraus im Hüttenwerke und Walde sauer arbeiten müßten. Die Büchsen seien seit l800 nicht mehr gebraucht und übrigens ganz untauglich. Dann befinde sich in der Kirche zu Neuhof eine Fahne, welche vor langer Zeit zu einem Jubelfeste angeschafft und mit dem ehemals braunschweigischen Wappen des Rosses bezeichnet sei.
Doch die Franzosenherrschaft ging bald zu Ende. Schon am 21. März 1813 hielt man die erste preußische Musterung ab. Dabei wurden die Mannschaften vom 17. bis 40. Jahre gemustert. Im Frühjahre 1814 wurden in Sachsa 3 Kompanien Landsturm gebildet, die aus Personen im Alter von 17 bis 50 Jahren bestanden. Kommandant war der Kaufmann und Kämmerer Michael. Der Landsturm sollte bei Mangel an regulären Truppen zur Verteidigung des eigenen Herdes dienen. Die erste Kompanie war mit Gewehr und Säbel bewaffnet und hatte sich auf eigene Kosten uniformiert. Die Uniform bestand aus dunkelgrünen Röcken mit hellgrünem Kragen und Tschakos mit grünem Federbusch und Patronentaschen. Diese Kompanie nannte sich Schützenkompagnie und bildete als solche den Ursprung der heutigen Schützengesellschaft. Sie führte militärische Musik, sowie Fahnen, Trommeln und Roßschweif (Schellenbaum) und übte sich regelmäßig sonntags im Verein mit den beiden anderen Landsturmkompanien, die nur mit langen Piken bewaffnet waren, vor dem Schützenhause. Zugleich wurde beschlossen, alljährlich ein Freischießen oder Schützenfest einzuführen. Dieser Beschluß wurde unverzüglich vollzogen. So wurde das erste Freischießen am 10. und 11. Juli 1814 (Sonntag und Montag) abgehalten.
4. Das Schützenfest 1814
a. Der Aufruf
Der Aufruf an die Bürgerschaft zur Teilnahme an diesem Feste lautete:
„Aufruf zum Freischießen am 10. Juli 1814.
Geliebte Mitbürger! Die Vorsehung hat uns nach 7 Prüfungsjahren, wo stumpfes Stöhnen unsere Brust beklemmte, wo Tanz und Saitenspiel ruhten und nur die kommandierten Feste unter Angst und tiefem Schmerz gefeiert wurden, wieder zu freien Menschen gemacht. Froh sind unsere Herzen, Alt und Jung lebt wieder auf und freuet sich seines Lebens und harret auf eine erwünschte und glückliche Zukunft. Um daher mal froh und brüderlich vereint nach diesem erlebten Kummer zu sein, ist das heutige und morgende Fest veranstaltet.
Es bleibt daher weiter nichts übrig, als die Bitte an sämtliche hier versammelte Männer resp. Bürger und übrigen zu den Schützen und Bürgergarden gehörigen Mitglieder, sich in diesen Tagen so zu verhalten, daß wir mit Recht sagen können: Wir haben frohe Tage gehabt! Beleidigen Sie ja keinen Fremden, kommen Sie solchem mit Liebe zuvor; führt sich einer oder der andere nicht so auf, wie es gegen einen Fremden geziemt, so gehe man ihm lieber aus dem Wege und vermeide ja alle Weiterungen. Der Herr Kreisamtmann [Mehler] wird aus seinen eigenen Mitteln eine angemessene Summe bestimmen, welche zum Vergnügen unserer Mitbürger verwendet werden soll; allein es darf wohl nicht wiederholt werden, auch bei dieser Verwendung sich anständig zu betragen, sich bei dieser Gelegenheit wie Brüder zu lieben und keinen, er sei arm oder wohlhabend, zu verachten, damit der gütige Geber, der an der Wiederauflebung der Bewohner, unter welchen er künftiges Frühjahr ein halbes Jahrhundert verlebt hat, seine wahre Zufriedenheit zeigt und nicht durch Trübsinn verstimmt wird.
Sollte sich ja einer oder der andere durch Trunk überladen, so bringe man ihn lieber auf die Seite, als ein öffentliches Vergnügen durch einen einzigen Menschen zu stören. Sie werden in diesen Tagen gegen obrigkeitliche Personen, als sämtlichen Offizieren der hiesigen Garde, gehörigen Respekt bezeigen, wogegen diese nicht verfehlen werden, jedes nur mögliche Vergnügen zu vervollkommnen.
Wenn die Tage froh vollbracht sind und diese wünschenswerte Ordnung bestanden hat, wird man Sr. Majestät, unseres geliebten Königs Friedrich Wilhelm, unmittelbar Eröffnung tun und um Feststellung dieses jährlichen Festes alleruntertänigst bitten.
Nächst diesem mache ich bekannt, daß der beste Gewinnst auf 10 Taler für den Schützenkönig, der 2. Gewinnst auf 4 Taler festgesetzt wird. Die Anzahl der übrigen Gewinne, die von 3 Taler bis 8 Groschen heruntergehen, kann heute noch nicht bestimmt werden, weil sich solche nach der Konkurrenz oder der Zahl der Schützen richten werden.
Übrigens ist es ein Freischießen, wo jeder Fremde das Recht hat, mitzuschießen, jedoch keinen Anspruch auf den 1. oder 2. Gewinnst hat.
Schließlich bleibt es bei der Bestimmung, daß das Schießen nach der Königsscheibe nach der Reihe der Häuser gehet, und daß, wenn der König seinen Schuß getan hat, Meister Stecher in Nr. 1 den Anfang macht und es dann weiter fort gehet.“
b. Das Schießreglement
Gleichzeitig wurde folgendes Schießreglement erlassen:
„Reglement bei dem am 10. Juli zu haltenden Preisschießen.
1. Da an diesem Feste jeder Bürger ohne Unterschied und Ausnahme teil und das Recht hat, entweder seine Schüsse nach der Scheibe selbst zu tun oder – wenn er darinnen nicht geübt sein sollte – solches durch einen anderen verrichten zu lassen, so müssen
2. zwei Deputierte der Bürger und Schützen-Garden sich Haus für Haus verdingen, von jedem Bürger die Erklärung einzuholen, ob er an diesem Freischießen teilnehmen oder sich streichen lassen will.
3. Da für den Schützenkönig in Rücksicht seiner Entschädigung ein angemessener Gewinn ausgeworfen werden muß, kann wohl kein Schießlos geringer als 8 Groschen angenommen werden. Dieses Geld muß nach geschehener Erklärung spätestens bis Freitag Abend an den Schützen-Kapitän, Herrn Breme, gezahlt werden. Jeder, welcher seine Erklärung abgibt, hat für sein Los drei Schüsse.
4. Um Ordnung einzuführen und allen Vorzug oder Nachsetzung bei dem Schießen zu vermeiden, wird festgesetzt, daß, sobald die erwählten Deputierten ihren Herumgang beendigt und die Erklärungen eingeholt haben, eine Liste nach den Nummern der Häuser angeordnet werden soll. Diese Liste bestimmt die Ordnungslinie, nach der geschossen werden soll.
5. Sobald, als die Schützengesellschaft bis an den Ort ihrer Bestimmung in der ordnungsmäßigen ohne Geräusch verbundenen Ordnung marschiert, wird halt gemacht. Die vorher zu kommandierende Wache, welche aus einem Leutnant, Unteroffizier und 12 Gemeinen bestehen muß, tritt heraus, nimmt ihren Bestimmungsort ein und die auszustellenden Posten gehen ohne Verzug auf den ihnen anzuweisenden Platz.
6. Sodann wird der für jetzt von der Schützen-Gesellschaft zu wählende Schützenkönig von zwei Standespersonen in ein dazu bestimmtes Zelt geführt, worin sich derselbe so lange aufhält, bis die Fahnen und übrigen bei dem Aufzuge gebrauchten Effekten gehörigen Orts gebracht werden. Vor dieses Zelt werden 2 Mann Ehrenwache gegeben.
7. Wenn alles an gehörigen Ort gebracht, so schlägt der Tambour den Scheibenmarsch ganz kurz, und der Kanonier gibt eine Salve mit der Kanone, sodann begibt sich der König auf den ihm angewiesenen Scheibenstand und tut entweder den ersten Schuß selbst oder läßt solchen durch einen anderen tun. Und nächst diesem gehet das Schießen nach der Königsscheibe nach der Reihe der Hausnummern fort.
Derjenige, welcher früher vortritt, als ihn die Nummer trifft, oder nicht zur bestimmten Zeit, wenn sein Vormann geschossen hat, da ist, zahlt der 1 Dtz. mal 8 Pfg. und das andere Mal 16 Pfg. zur Schützenkasse, und das ohne Widerrede.
8. Zu dem Scheibenweiser muß ein Mann von Wahrheit und Unparteilichkeit genommen werden, und ist derselbe gehalten, seine Pflicht ohne den geringsten Eigennutz den Offizieren mittels Handschlages anzugeloben.
9. Der Tambour muß sich stets bei den Scheiben aufhalten und bei jedem Fleckschuß die Trommel rühren.
10. Der Aufzug geschieht den 10. Juli d. Js. sogleich nach geendigtem Gottesdienst. Sobald die Trommeln geschlagen werden, verfügt sich jeder Teilnehmer des Aufzuges in reinlicher und anständiger Kleidung auf seinen Bestimmungsplatz.
11. Sobald alles gestellt und in Ordnung gebracht, wird für diesen Tag nur bei den Türen der ersten Honoratioren salutiert. Ist dieses geschehen, wird der erwählte Schützenkönig durch zwei Deputierte aufgefordert, und nachdem derselbe seinen Platz eingenommen, mit einer jedem Bürger gebührenden Anständigkeit der Aufzug unter passende Musikstücke gesetzt. Bis zum Schützenhause werden die außerhalb stehenden Kanonen während des ganzen Aufzuges dreimal abgefeuert. Das Schießen mit einem Gewehr während des Aufzuges und in der Stadt und zwischen den Gebäuden wird aber bei 5 Taler Strafe verboten.
12. Das Laden der Gewehre geschieht nach der Königsscheibe auf dem Saale des Schützenhauses, und nach der Serienscheibe in dem unten anzubringenden Stand, welche beiden Stände ganz von Menschen entblößt werden müssen, damit durch eine Unvorsichtigkeit kein Unglück entsteht.
13. Öffentliche Unruhe, welche etwa durch diesen oder jenen durch Trunkenheit verübt werden möchte, wird sogleich durch den wachhabenden Offizier gesteuert, und wird jede Widersetzung gegen die Wache nach den strengsten Gesetzen geahndet werden. Es hat sich daher die Wache, sobald Lärmmarsch geschlagen wird, auf den ihr angewiesenen Platz sogleich ins Gewehr zu stellen.
14. Da der Sonntag zu kurz sein wird, um die Lose alle herauszuschießen, so wird der folgende Tag zur Entscheidung des besten Schusses genommen. Es wird daher den Sonntag Abend nicht wieder hereingezogen, sondern den Montag Morgen um 8 Uhr wird der Generalmarsch geschlagen, und so versammelt sich die Schützengesellschaft wieder auf ihren bestimmten Plätzen und zieht in gehöriger Ordnung wieder zum Schützenhause.
15. Die Nummer, bei welcher der letzte Schuß stehen geblieben ist, fängt wieder an zu schießen, und so gehet solches nach der Ordnung wieder fort. Es wird eine anderweitige Wache abgeteilt, und die Posten werden wieder gehörig aufgeführt.
16. Sobald als das Schießen am Sonntag zu Ende ist, wird die Scheibe in Gegenwart dreier unparteilicher Männer abgenommen und unter Bedeckung in gehörigen Verschluß gebracht. Wenn jeder, der sich zum Schießen auf der Königsscheibe inskribieret hat, seine 3 Schuß getan hat, wird die Scheibe wiederum unter sicherer Bedeckung abgenommen, in ein besonderes Zelt gebracht und mittels eines akkuraten Zirkels werden die fallenden Gewinne ausgemittelt. Bei dieser Ausmittelung müssen die Musikanten gegenwärtig sein und jeden Hauptgewinn mit blasenden Instrumenten anzeigen. Derjenige, wer den besten Schuß hat, hat die Würde des Königs, demselben wird sofort das Ordensband umgehängt und ein Kranz von Rosen und Vergißmeinnicht an seinen rechten Arm gebunden.
17. Wenn alles in Ordnung gebracht, wird der Generalmarsch geschlagen, die Schützengesellschaft versammelt sich in Ordnung, die Fahnen werden von ihrem Standorte abgenommen und den Kompanien vorgebracht.
18. Ist dieses geschehen, werden S. M. der König durch 2 Standespersonen aufgefordert, zwischen die Avantgarde und die Kompanien geleitet und unter Abfeuerung der Kanonen und fortgesetzter Musik und dem Fahnenmarsch in seine Wohnung geführt.
Die Fahnen werden auf eine ehrerbietige Art an ihren Bestimmungsort gebracht.
Das Übrige wegen der Nachtmusik und übrige Nachholung wird sodann noch besprochen werden.“
Dieses erste Schützenfest verlief denn auch unter der Beteiligung der gesamten Bürgerschaft glänzend.
5. 1815 bis 1830
Aus der Abrechnung von dem Freischießen im Jahre 1815 ergibt sich, daß wie im Vorjahr der Schützenkönig und weitere 23 Schützen Geldpreise erhielten – der Schützenkönig 10 Taler, der zweitbeste Schütze 3 Taler, usw. bis zum 24. Schützen, der noch 8 Groschen erhielt.
Im Jahre 1818 wurde folgendes Reglement für das am 12. Juli zu haltende Freischießen erlassen:
„1. Sonnabends als den 11. Juli abends 8 Uhr wird der Zapfenstreich geschlagen.
2. Sonntags als den 12. Juli morgens 4 Uhr wird die Reveille durch alle Straßen geschlagen. Nachdem solches geschehen, blasen von 4 – 6 Uhr die Hoboisten vor der Wohnung der Magistratspersonen, Schützenkönige und Offiziere und Bürgervorsteher einen kurzen Morgengesang.
3. Um ½ 12 Uhr wird Generalmarsch geschlagen, worauf sich ein jeder, welcher an dem Aufzuge teilnehmen will, mit den gehörigen Waffen dergestalt vor das Rathaus verfügt, daß er um 12 Uhr auf dem Platze ist.
4. An dem Aufzuge kann ein jeder, er sei Bürger oder nicht, teilnehmen. Indessen ist es Pflicht eines jeden Bürgers unter 50 Jahren, dem Umzug beizuwohnen.
5. Übrigens ist wenigstens jeder Bürger hierselbst ohne Ausnahme verpflichtet, ein Schießlos, welches wiederum auf 4 Gr. bestimmt wird, zu nehmen, widrigenfalls das Freischießen für die folgenden Jahre nicht weiter bestehen könne.
6. Zum Laden der Gewehre wird ein besonderes Behältnis angewiesen werden, und müssen drin die Gewehre mit der Mündung nach der Wand und nach Nummern gelegt werden. Wer gegen diese Vorschrift handelt, verfällt das erste Mal in 2 Tlr., das zweite Mal in 4 Tlr. und das dritte mal in 8 Tlr. Strafe.
7. Übrigens sind in einem hierbei geführten Verzeichnis wegen anderer Vergehungen die Strafen mit mehreren bestimmt.
8. Zur Aufsicht bei dem Schießen, zur Prüfung der Gewehre, zur Bestimmung des Schützenstandes, der Grenze für die Zuschauer, Vorbeugung und Abwehr jeder Gefahr bei dem Schießen und Unordnung, zur Befriedigung der beiderseitigen Grenzlinie von Schießstand bis zur Scheibe, zur Bestimmung der Einnahme und Berechnung der Standgelder, zur Entscheidung der Streitigkeiten wegen etwaiger Irrungen bei dem Schießen und anderer dabei vorfallender Ereignisse sind 6 Schützenmeister bestimmt, deren Anordnung in jedem Falle während des diesjährigen Freischießens Folge geleistet werden muß.
9. Wenn der Schützenkönig keine Magistratsperson ist, so wird derselbe nur durch eine Deputation, jedoch mit Musik aus seiner Wohnung nach dem Rathause geholt und von da mit dem ganzen Aufzuge heraus nach dem Schützenplatze geführet, jedoch finden bei diesem Punkte Änderungen statt, welche dem jedesmaligen Schützenkönig zu bestimmen überlassen bleiben.
10. Die Bestimmung eines unparteiischen Schreibers und Scheibenweisers liegt der persönlichen Verantwortung der gewählten Schützenmeister ob.
11. Übrigens bleibt es eine allgemeine Bestimmung, daß das Recht, Schützenkönig zu werden, nur einem Bürger gebühret, und kann nur der Sohn einer Witwe, wenn er der Militärpflicht ein Genüge getan und den besten Schuß für das Haus seiner Mutter getan hat, ein gleiches Recht erlangen; jedoch kann keiner mehrere Jahre hintereinander Schützenkönig werden.
Nichtbürger sowie Fremde können ohne Unterschied mitschießen und verlieren bei dem besten Schusse den Vorzug, Schützenkönig zu sein, auch den demselben zukommenden Gewinn, erhalten vielmehr den zunächst stehenden Gewinn.
Die Bestimmung der Gewinne nach des Königs Gewinn richtet sich nach dem Zustand der Kasse, und wird die Zahl und die Größe der Gewinne durch die Schützenmeister nach vorheriger Beratung bestimmt.
12. Bei Vermeidung einer Strafe von 2 Gr. muß wenigstens ein jeder, welcher noch landsturmpflichtig ist, sich den Sonntagmittag beim Auszuge, desselben Abends um ½ 8 Uhr beim Einzuge, des Montags morgens, wenn die Trommel geschlagen wird, wiederum beim Auszuge und des Abends um 7 Uhr bei der Kompanie beim Einzuge stellen.
13. Während der Aufzüge und beim Marsche muß die größte Ordnung beobachtet werden und darf eine Unordnung wie im vorigen Jahre bei Einführung des Königs gewesen, nie wieder stattfinden.“
Wie die ersten, so wurden auch die späteren Schützenfeste abgehalten und fanden mit wenigen Ausnahmen regelmäßig statt. Die Beteiligung war anfangs nicht sehr rege. Um besseren Zuzug von auswärts zu haben, wurde seit 1828 der jährliche Trinitatismarkt gleichzeitig damit abgehalten. Von da an war der Besuch weit stärker. So standen z. B. im Jahre 1839 rechts vom Schützenhause nach Gelpkes Mühle zu 19 Buden, links nach dem Pfaffenberge 7 Buden. Am Vorabend des Festes war gewöhnlich Zapfenstreich abends 8 Uhr. Sonntag früh 4 Uhr war großes Wecken durch alle Straßen. Dann von 4 – 6 Uhr Ständchen für die Magistratspersonen und den Schützenkönig, ferner für die Offiziere, Bürgervorsteher und die Honoratioren. Um ½ 12 Uhr wurde Generalmarsch geschlagen, und bald darauf fand der Abmarsch vom Rathause (damals in der Marktstraße) statt. Jeder Bürger unter 50 Jahren machte den Umzug mit. Am 2. Tage erfolgte der Abmarsch schon vormittags. Der Einzug war an beiden Tagen abends 8 Uhr. Die Musik stellte der Stadtmusikus Scharfenberg für 7 Taler. Für die tanzlustige Jagend wurden um die Linden [die Hindenburgstraße hieß ursprünglich Lindenstraße, G.M.] Tanzböden gelegt. Der Schützenkönig erhielt aus städtischen Mitteln ein Ehrengeschenk von 10 Talern, das 1840 um 5 Taler erhöht wurde.
6. 1830 bis 1857
Die Schützengesellschaft wurde von 6 Vorstehern geleitet. 1830 waren es:
Maurermeister Gottfried Kälz,
August Spicher,
Tischlermeister Conrad Nicolai,
Bäckermeister Karl Puls,
Böttchermeister Wilhelm Schwäbe,
Lohgerbermeister Carl Sommerlatt.
Sie hatte keine förmlichen Mitglieder, sondern bestand aus Bürgern und Bürgerssöhnen, welche sich zu den jährlichen Schützenfesten zusammentaten und sich nach deren Schluß wieder auflösten. Daher zogen sich im Laufe der Jahre viele angesehene Bürger zurück, und man versuchte wiederholt die Bildung einer geschlossenen Schützengesellschaft mit festen Mitgliedern.
Im Jahre 1831 wurde die Schützenkompanie neu organisiert. Es wurde bestimmt:
„1. Es soll eine ordentliche Schützenkompanie gebildet werden, in welche einzutreten sich kein Bürger schämen darf.
2. In dieser Kompanie sollen nur aufgenommen werden alle gesunden
a. Bürger von 24 – 45 Jahren und gutem Ruf und Sitten und die vermögend sind, sich die nötige Kleidung und Bewaffnung zu verschaffen, und
b. diejenigen Bürgersöhne vom 20. Jahre, welche in der Erwartung, Bürger zu werden, stehen.
3. Die Bekleidung und Bewaffnung, welche sich ein jeder aus eigenen Mitteln zu beschaffen hat, soll bestehen aus
a. einem blauen Kurzfrack mit blanken Knöpfen,
b. dergleichen Hosen über die Stiefel,
c. blauer Mütze mit rotem Streif und einer Kokarde,
d. Patronentasche und wo möglich Infanteriesäbel,
e. einem guten Schießgewehr, wenn es möglich ist, einer Büchse.
4. Die Kompanie soll nach Art der Jäger exerziert werden und ihre Aufzüge auch in dieser Art machen.
5. Wer seinen guten Ruf und Sitten durch schlechtes Betragen verletzt, wird vermittelst einer Kommission, welche aus 3 Schützen, 2 Unteroffizieren und 1 Offizier bestehen soll, aus der Kompanie entfernt.
6. Die Strafen für andere Vergehen sollen durch ein Reglement festgestellt werden.
7. Bei den Aus- und Einzügen fällt das Tractieren auf öffentlicher Straße von dem Schützenkönig an die Schützen fort, indem solches dem gegenwärtigen Stand der Kompanie nicht angemessen ist. Die Schützenkönige können die den Schützen zu verabreichenden Erfrischungen beim Aufzuge auf eine anständige Art im Königszelte und beim Einzuge entweder in ihrer eigenen Wohnung, aufs Schützenhaus oder aufs Rathaus verabreichen lassen.
8. Die Kompanie wählt ihre Offiziere, Feldwebel und Unteroffiziere selbst, die gegenwärtigen Offiziere bleiben.
9. Die Herren Offiziere tragen Säbel mit goldenem Portepee, ebenso der Feldwebel. Ihre Charge kann sich vermöge einer Binde am Arm oder durch andere Abzeichen unterscheiden. Die Unteroffiziere tragen Büchsen und sollen auch Abzeichen erhalten. Offiziere und Feldwebel werden vom Magistrat bestätigt.
10. Bürger, welche im Dienst das 45. Jahr erreichen, können nach Belieben ihren Abschied verlangen oder freiwillig fort dienen.
11. Die Kompanie errichtet eine Schützenkasse, wozu sie sich aus ihrer Mitte einen Rechnungsführer erwählt, und in welche die sonst gewöhnliche und noch etwa neu dazu kommende Einnahme fließt, von der die Ausgabe bestritten wird.
12. Die Rechnung über Einnahme und Ausgabe wird jährlich vor dem Auszuge auf dem Rathause sämtlichen Schützen zur Kenntnis vorgebracht.
13. Die Schützen haben das Recht, ihre Schießübungen von Frühjahr bis zum Herbst auf dem Schützenhause alle Sonntage des nachmittags nach beendigtem Gottesdienste vorzunehmen, woran auch andere Bürger, Bürgerssöhne und Schutzverwandte, welche vermöge ihres guten Rufes und Sitten nicht unwürdig sind, in die Gesellschaft zu treten, Anteil nehmen können.
14. Drei Wochen vor dem jährlichen Freischießen versammelt sich die Kompanie auf dem Schützenplatz des Sonntags vormittags, um in den nötigen Exerzitien geübt zu werden.
15. Der Etat der Kompanie besteht vorläufig aus
1 Kapitän,
1 Premierleutnant,
2 Sekondeleutnants,
1 Feldwebel,
4 Unteroffizieren,
2 Tambours,
2 Hornisten und
100 Mann, die Musici, welche noch in den Jahren des Dienstes sind, mit inbegriffen.
16. Die Kompanie wird nach der Größe rangiert, wozu der Feldwebel eine Kompanierolle anfertigen muß.
Die Organisation dieser Kompanie wird hoffentlich jedem Bürger wünschenswert sein, wenn selbst solche auch im ersten Jahre ihre Vollkommenheit noch nicht erweisen kann. Sie hat einen doppelten Zweck, erstlich unsittliche Menschen daraus zu entfernen, weshalb so mancher Bürger sich bisher schämte einzutreten, zweitens wird einer und der andere weit eher mit Vergnügen am Schießen teilnehmen, da er sich, wenn er Schützenkönig wird, nicht für die Bewirtung unmäßiger, zudringlicher Personen scheuen darf und am Ende im Falle der Not einmal dastehen kann, um das Eigentum rechtlicher Mitbürger vor unnützem Pöbel zu schützen.
Sachsa, den 1. März 1831.
Augustin“ [der damalige Bürgermeister, G.M.]
Dieser Aufruf war ohne Erfolg wie auch ein gleicher vom Jahre 1842, nach welchem der Eintritt 5 Silbergroschen kostete, und bei dem von einer Uniformierung abgesehen werden sollte. Doch musste jeder Schütze an seiner Mütze die preußische Kokarde tragen. Auch im Jahre 1850 war noch kein geschlossener Verein vorhanden, denn auf Wunsch der Regierung sollte der wegen der Unruhen im Jahre 1848 gegründete 120 Mann starke Schutzverein als Turn- oder Schützenverein weiter bestehen. Nach Angaben des Magistrats bestand aber damals weder ein Turn- noch eine Schützenverein.
Die Umwandlung der bisher öffentlichen Schützengesellschaft zum geschlossenen Verein ist ganz allmählich in den sechziger Jahren erfolgt. Ein genaues Datum läßt sich nicht feststellen. Eine Zeit lang bestand die Schützengesellschaft aus einer Männer- und Burschenkompanie. 1834 beantragten junge Bürgersöhne, namentlich die Maurer Hartung und Willige, ein kleines Freischießen unter sich veranstalten zu dürfen, was ihnen auch gestattet wurde. Vom folgenden Jahre ab machten dann die Junggesellen jedesmal am dritten Tage einen kleinen Aufzug für sich.
7. Aus den Statuten des Bürger-Schützen-Vereins zu Sachsa 1859.
„Es besteht in Sachsa ein Schützenverein. Alljährlich wird ein Freischießen abgehalten, an dem jeder Einwohner in Sachsa ohne weiteres beliebig teilnehmen kann. Ein Schützenverein, wie solcher nach dem Statute vom 30. Aug. 1843 zu bestehen hatte, existierte hier aber nicht. Man hatte, ohne sich an das genannte Statut zu binden, das Freischießen ganz willkürlich abgehalten. So hatten sich mancherlei Mißbräuche eingeschlichen. Die städtischen Behörden hatten aus der Kämmereikasse zu dieser Festlichkeit Geldmittel und anderes bewilligt. So wurde der Gewinn des Schützenkönigs um eine Wiese von 1 Morgen im Salztale erhöht. Die städtischen Behörden können daher mit Recht verlangen, daß ein wirklicher Schützenverein gebildet werde mit festen Statuten.
Der Bürgerschützenverein in Sachsa bezweckt Übungen im Schießen in Verbindung mit geselligem Vergnügen. Bei Feuersgefahr hat er die städtischen Behörden zu unterstützen.
Der Magistrat führt die Oberaufsicht über den Verein und ist berechtigt und verpflichtet, den Verein zur Erfüllung seines Zweckes und Beobachtung der Statuten anzuhalten. Er bestätigt und verpflichtet den Schützenmeister und den Rendanten.
Die Leitung des Vereins erfolgt durch ein Direktorium, bestehend aus dem Schützenmeister, dem Rendanten und 3 Direktorial-Mitgliedern. Es wird auf drei Jahre gewählt. Jedes in Sachsa wohnende Mitglied kann zum Mitgliede des Direktoriums gewählt werden. Die Wahl wird vom Magistrat bestätigt.
Nur unbescholtene Männer können aufgenommen werden.
Alljährlich muß das Königsschießen stattfinden. Es beginnt am 5. Trinitatissonntage und dauert 3 Tage. Es wird nach der großen Königsscheibe geschossen. Jeder Teilnehmer bekommt 2 Schuß, von denen der beste berücksichtigt wird. Dem jedesmaligen Schützenkönig gebühren die ersten Schüsse. Wer den besten Schuß auf der Königsscheibe tut, wird bis zum nächsten Königsschießen erster oder großer Schützenkönig und erhält aus der Kämmereikasse 10 Taler bar und die sogenannte Salzwiese in Größe von 1 Morgen 156 Quadratruten. Wer den zweitbesten Schuß abgibt, wird zweiter oder kleiner Schützenkönig und erhält 5 Taler aus der Kämmereikasse. Er heißt auch Junggesellenschützenkönig. Den zweiten Königsgewinn können nur unverheiratete in Sachsa wohnende Mitglieder erhalten, sie können aber den ersten Gewinn nicht bekommen. Der Königsgewinn kann nur dann dem besten Schusse zugeteilt werden, wenn der Schütze Mitglied des Vereins und zugleich Gemeindewähler der Stadt Sachsa ist und den Schuß selbst getan hat.
Der Verein erhält alljährlich aus der Kämmereikasse
1. 15 Taler bar,
2. die sogenannte Salzwiese in Größe von 1 Morgen 156 Quadratruten;
von dem Gelde bekommt der erste oder große Schützenkönig 10 Taler und die Salzwiese, der zweite oder Junggesellenschützenkönig 5 Taler für das betreffende Jahr.
Das Traktieren oder die Verabreichung von Speisen und Getränken an die Mitglieder seitens des Schützenkönigs ist verboten.
Zum Beginn des Königsschießens ist der Verein befugt, einen feierlichen Auszug aus Sachsa [das Schützenhaus lag damals also noch vor der Stadt, G.M.], zum Beschluss desselben einen feierlichen Einzug zu halten.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, an dem Aus- und Einzug teilzunehmen. Wer dem nicht nachkommt, zahlt eine Strafe von 5 Sgr.
Die Uniformierung der Mitglieder ist wünschenswert. Vorgeschlagen werden eine Bluse oder ein grüner Rock mit schwarzem Stehkragen und eine grüne Mütze mit der Nationalkokarde und dem Stadt-Wappen.
Die Führung beim Aus- und Einzuge und bei Feuersgefahr liegt einem Kommandeur und einer angemessenen Zahl von Offizieren ob. Der Schützenmeister ist zugleich Kommandeur.
Nur wer sich am Festzuge beteiligte, kann Schützenkönig werden. Schützen über 60 Jahre brauchen nicht teilzunehmen.
Der Männerschützenkönig erhält eine Büchse im ungefähren Werte von 45 M. Hierzu werden die aus der Kämmereikasse bewilligten 30 M. verwendet.
Wer die verhängten Strafen nicht zahlen will, hört auf, Mitglied zu sein.
Jeder, der Mitglied werden will, verpflichtet sich, innerhalb von 3 Monaten die vorschriftsmäßige Uniform sich anzuschaffen, ebenso die noch nicht uniformierten Mitglieder.“
8. Die Schützenuniform
Ab 1894 bestand die Uniform aus
Joppe aus dunkelgrauem Stoff mit Stehkragen von grünem Samt und Hirschhornknöpfen,
silberdurchwirkten Achselstücken,
Hut mit Feder,
schwarzes Beinkleid,
Hirschfänger.
9. Der Schießstand
Ab Mitte der 1860er Jahre rückte Sachsa in der Reihe der Kurorte auf. Immer mehr Gäste besuchten die Stadt. Im Interesse dieser Besucher mußte der bisherige Schießstand aufgegeben werden. Er wurde weiter südlich nach dem Frindschen Garten verlegt. Nun mußte auch ein neues Schießhaus errichtet werden. Diese Verlegung erfolgte 1880. Auf dem Grund des jetzigen Pädagogiums wurde ein Schützenplatz hergerichtet. Als das Pädagogium in den folgenden Jahren erbaut wurde, mußte der Schützenplatz in das Ostertal verlegt werden. Das geschah 1888. In dem genannten Jahre wurde der frühere Pflanzgarten im Ostertal der Schützenkompanie überwiesen unter folgenden Bedingungen:
- Das Eigentum an dem neuen Platze verbleibt der Stadt.
- Die Einfriedigung und die in der Mitte stehende Laube sollen erhalten bleiben.
- Die Schützen müssen zu den auf dem Platze zu errichtenden Bauten vorher die Genehmigung des Magistrats einholen.
- Statt der beantragten befahrbaren Brücke will die Stadt eine Fußgängerbrücke anlegen und erhalten.
- Die Beseitigung der noch vorhandenen Pflänzlinge, die Verbreiterung und Kiesbeschüttung des über den Platz führenden Weges, die Durchfahrt durch die Uffe, die Herrichtung des Weges vor dem Platze geschieht auf Kosten der Stadt.
- Wenn die Stadt vor Ablauf von 25 Jahren den Platz zu anderen Zwecken benutzen will, trägt sie die Kosten des Abbruchs und der Wiederaufrichtung des Tanz- und Gastzeltes, das die Schützenkompanie aus Holz oder Fachwerk auf einem neuen Platze errichten will.
- Die Schützenkompanie erhält die aufkommenden Standgelder bei festlichen Gelegenheiten.
Die auf dem Platze stehende Laube durfte später beseitigt werden. Nun lag das Schießhaus etwa 4 Minuten vom Schützenplatze entfernt. 1889 übernahm die Stadt das Schießhaus für 1000 M.
Unter dem Trittstein des jetzigen Schießhauses befindet sich in einer verschlossenen Flasche nebst einem Exemplar der Nordhäuser Zeitung, des Nordhäuser Kuriers und des Ellricher Bezirksanzeigers folgende Urkunde:
„Zur Nachricht für spätere Generationen sei vermerkt:
1. Das alte zum Schützenhause gehörige Schießhaus, welches endlich auf vieles Zureden von dem Besitzer Bruno Frind zur größten Freude der Einwohnerschaft abgebrochen worden ist, entsprach den Anforderungen der Jetztzeit nicht mehr, und man ging längst mit dem Plane um, ein neues Schießhaus zu erbauen. Der Besitzer des Schützenhauses war indes nicht dazu zu bewegen, und der Schützengesellschaft fehlte es an den nötigen Mitteln. Um dieselben nach und nach zu beschaffen, verzichteten mehrere für die gute Sache auf die Königsprämie, die in der Kreissparkasse zinsbar angelegt wurde. Hierdurch und durch erzielte Überschüsse aus den Einnahmen der Schützengesellschaft wurde bisher die Summe von 700 Mark angesammelt. Hiermit den Bau eines neuen Schießhauses zu beginnen, beschloß der derzeitige aus:
a. dem Bürgermeister Albert Weber,
b. dem Mühlenbesitzer August Kyling,
c. dem Bäckermeister Hermann Breme,
d. dem Zimmermann Carl Klapproth und
e. dem Fabrikanten Edmund als Rendant
bestehende Schützenvorstand. Nach Beseitigung verschiedener Hindernisse, wozu namentlich auch die Beschaffung eines geeigneten Bauplatzes gehörte, indem im Interesse der Stadt wegen der hier verkehrenden Kurgäste der bisherige Schießplatz aufgegeben werden mußte, wurde die Verdingung des zu 1.500 Mark veranschlagten Schießhauses im Wege der Mindestforderung bewirkt und die Ausführung des Baues dem Bauunternehmer Friedrich Kälz hier für das Mindestgebot von 1.090 Mark übertragen. Die Summe reicht zur vollständigen Herstellung der fraglichen Häuser allerdings lange nicht aus, indem verschiedene und kostspielige Arbeiten gar nicht mitveranschlagt sind, und die Art und Weise der Beschaffung der noch fehlenden Mittel muß der Zukunft und dem Glücke überlassen bleiben.
Sachsa, den 24. 6. 1880.“
10. 1881 bis 1950
Im Jahre 1881 bildete sich innerhalb der bisherigen Schützenkompanie eine besondere uniformierte Abteilung, die Schützengesellschaft. Sie löste sich 1894 wieder auf. Von dieser Zeit an waren alle Mitglieder uniformiert. 1885 wurden Fahnen beschafft.
Zusätze zur Satzung von 1895.
„Es wird ein Eintrittsgeld von 12 M. erhoben. Der Monatsbeitrag beträgt 20 Pfg. Das Königsschießen beginnt am 3. Sonntage im Juli.
Derjenige Schütze, welcher mit den beiden abgegebenen Schüssen auf die Königsscheibe die meisten Ringe hat, wird Bestmann und erhält eine silberne Schießmedaille. Der Magistrat gewährt der Kompanie jährlich
1. 45 M. für die beiden Schützenkönige,
2. 21 M. für die Musik,
3. die sogenannte Salz- oder Schützenwiese.
Die jeweiligen Magistratsmitglieder sind Ehrenmitglieder der Schützenkompanie.“
Im Jahre 1898 erhielt die Kompanie aus der Stadtkasse die Hälfte der für ordentliche Sicherung der Schießstände verausgabten Summe von 104 M.
Im Jahre 1914 – vom 18. bis 22. Juli [Sonnabend bis Mittwoch] – wurde die 100jährige Jubelfeier der Sachsaer Schützenkompanie unter Beteiligung der gesamten Bürgerschaft begangen. Die Stadt selbst prangte im Festschmuck. Die Festhalle auf dem Schützenplatz wurde neu erbaut und vergrößert. In der Markt- und Kirchstraße waren die alten Stadttore in historischer Treue wieder aufgebaut; das 1854 niedergelegte Untertor am Ende der Marktstraße hatte Otto Heise naturgetreu wieder errichtet. Etwa 25 Schützenvereine der Umgebung nahmen an dem Feste teil.
Zu der Jubelfeier waren für die Schützenkönige 2 silberne Brustketten gestiftet worden.
Den Vorstand bildeten in diesem Jahre die Herren:
Fr. Kälz, W. Kellner, C. Recht, Rob. Creutzberg und Alb. Rüstenberg.
Den Glanzpunkt bildete ein großer historischer Festzug am Sonntagnachmittag. Die Ausschmückung der Stadt geschah in großzügiger Weise. An diesem Jubelfeste wurden die neuen Schützenzelte eingeweiht.
1945 wurde die Schützenkompanie von der britischen Besatzungsmacht aufgelöst. Es durfte kein Schießen mehr stattfinden. Anfangs 1950 lebte die Schützengesellschaft wieder auf. Seitdem begehen die Schützen und mit ihnen die ganze Stadt und ihre Umgebung wieder das Schützenfest.